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Theologie

Offene Fragen zum Islamischen Religionsunterricht

Dr. phil. Christine Schirrmacher · 
01.01.2005

Verständlich ist der Wunsch muslimischer Mitbürger, in der Schule eine religiöse Unterweisung ihrer Kinder gewährleistet zu sehen, insbesondere, da das Grundgesetz die Erteilung von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in „Übereinstimmung mit Grundsätzen der Religionsgemeinschaft“ garantiert.[1] Selbstverständlich muß ein solcher Unterricht personell und inhaltlich wie jeder andere Unterricht auch der staatlichen Schulaufsicht unterstellt sein. Der Staat beurteilt dabei nicht die Glaubensinhalte, die im Religionsunterricht vermittelt werden, sondern nur, ob er grundgesetzkonform erteilt wird.

Verständlich ist ebenso die Überlegung, durch einen staatlicherseits erteilten Religionsunterricht muslimische Kinder vermehrt dem Einfluß des nicht-integrationsfördernden Koranschulunterricht zu entziehen, der nicht selten Abgrenzung von der deutschen Gesellschaft und manchmal auch einen überzogenen Nationalismus in Bezug auf das Herkunftsland predigt. Natürlich bleibt die Frage offen, ob dieser Effekt des „Abwerbens“ vom Koranschulunterricht wirklich in vollem Umfang einsetzen wird. Wahrscheinlich setzt er nur dann ein, wenn Eltern, die den Wunsch nach einer Koranschulerziehung haben, überzeugt sind, daß der staatliche Religionsunterricht den Koranschulunterricht ersetzt und die Kinder in gleicher Weise in der islamischen Religion und Tradition unterweist. Wird das unter Berücksichtigung der staatlichen Vorgaben zum Schulunterricht der Fall sein?

Unterrichtssprache 

Koranschulunterricht findet in aller Regel in der betreffenden Muttersprache der Kinder (Arabisch, Türkisch u.a.) statt und schlägt durch die gemeinsame Sprache eine zusätzliche Brücke zum Herkunftsland. Viele muslimische Eltern, besonders der ersten Generation, die ihre Kinder und Enkel in Deutschland aufwachsen sehen, möchten ihren Kindern mit dem Koranschulunterricht und ihrer Einbindung in die Moschee einen weiteren Rückbezug zur dortigen Kultur, Lebensweise, Sprache und Religion vermitteln. Dies wird mit einem deutschen, staatlichen Unterricht u. U. gar nicht oder doch in viel geringerem Maß gegeben sein.

Findet der Unterricht auf deutsch statt – ein „Muß“, um ihn der staatlichen Schulaufsicht zu unterstellen – werden auch islamisch-theologische Inhalte auf deutsch vermittelt werden müssen (Koranzitate und –texte werden ohnehin in Arabischer Sprache rezitiert werden). Das setzt jedoch bei islamischen Religionslehrern eine erhebliche Reflexion über die theologischen Fachbegriffe des Korans und ihre Umsetzung, Erläuterung und Anwendung in der deutschen Sprache voraus. Koranschulunterricht mag Pflege und Bewahrung der Herkunftskultur sein, staatlicher Religionsunterricht wird auch Auseinandersetzung mit dem nichtislamischen Umfeld sein müssen.

Inhalte des Religionsunterrichts? 

Religionsunterricht ist nicht reine Wissensvermittlung wie es andere Fächer sein können, sondern prägt in höchstem Maße Weltanschauung mit. Daher stellt sich insbesondere beim Religionsunterricht die Frage, aus welchem Blickwinkel dem Islam verpflichtete Religionslehrer den christlichen Glauben oder auch die westliche Gesellschaft darstellen werden. Schließlich beurteilen der Koran und die islamische Theologie den christlichen Glauben nicht „neutral“, sondern verurteilen ihn entschieden. Insbesondere bei islamistischen Gruppierungen beschränkt sich diese Verurteilung nicht nur theologisch auf das Christentum, sondern in der Übertragung auf die westliche Gesellschaft als ganze, die das Christentum aus ihrer Sicht vertritt.

Würde der Religionsunterricht von Vertretern islamistischer Gruppierungen erteilt, die dem Islam auch in Europa zu politischer Geltung und Durchsetzung verhelfen möchten, ist zu befürchten, daß aus der islamistischen Verurteilung des Westens heraus Kinder zur Aufforderung zur Abgrenzung und zum Widerstand (oder sogar zum Kampf) gegen die westliche Gesellschaft erzogen werden könnten. Angesichts der jüngsten Ereignisse in New York ist die Frage offen, wie verhindert werden kann, daß islamistisch-extremistische Gruppierungen Lehrkräfte als Religionslehrer stellen und den Religionsunterricht benutzen, um unter der Vorgabe der Erteilung von religiöser Unterweisung Distanz und Kampf gegen den Westen propagieren. Daß in Berlin gerade der bereits unter Beobachtung des Verfassungsschutz stehenden und als extremistisch eingestuften „Islamischen Föderation Berlin e. V.“ das Recht auf Religionsunterricht zugesprochen und gleichzeitig beschlossen wurde, diesen Religionsunterricht nicht der Schulaufsicht zu unterstellen, zeigt, daß diese Sorge nicht unbegründet ist und daß die Zusammenhänge zwischen einer Gruppierung als religiöser Vereinigung und politisch aktiver Organisationszelle bisher zu wenig beachtet wurden. (Ein weiteres Problem ist, daß von 140.000 in Berlin lebenden Muslimen die „Islamische Föderation“ gerade etwas über 1.000 Mitglieder hat.[2] Werden also die Muslime Berlins sich von der Föderation vertreten fühlen? Wohl kaum.

Unpolitische türkische Eltern werden Sorge haben, daß ihre Kinder von Lehrkräften unterrichtet werden, die einen politischen, womöglich gewaltbereiten Islamismus predigen, den sie selbst ablehnen. Gibt es von muslimischer Seite für den deutschen Staat einen Ansprechpartner, der über Lehrinhalte entscheidet und von der Mehrheit der Muslime akzeptiert wird?

Können Religionslehrer gefunden werden, die als Angehörige einer religiösen Minderheit zu einer positiv-bejahenden Grundhaltung gegenüber der nichtislamischen Mehrheitsgesellschaft gefunden haben? Bejahen sie aus vollem Herzen die Demokratie und sind sie deren aktive Vertreter? Haben sie selbst jemals ein objektives, realistisches Bild von den Hauptinhalten der christlichen Lehre erhalten, das dem christlichen Selbstverständnis entsprechen würde? Seit Jahren wehren sich islamische Verbände vehement gegen negative Aussagen über den Islam in deutschen Schulbüchern. Könnten sich auch christliche Vertreter gegen abwertende Aussagen über den christlichen Glauben im islamischen Religionsunterricht wehren? 

Der Koran vermittelt ein Bild christlicher Lehre, das dem Selbstverständnis des Christentums nicht enspricht. Der Koran bewertet christliche Glaubensinhalte und Christen (und Juden) im Ganzen eher negativ. Über den Koran in dieser Verurteilung oft weit hinausgehend sind die apologetischen Schriften bedeutender islamischer Theologen. Wer sich mit ihren Verlautbarungen beschäftigt, findet, daß dort das Christentum ganz überwiegend als irregeleitet, weil auf einer „verfälschten Schrift“ basierend, als irrational, unglaubwürdig, mythenumwoben, verwerflich, gotteslästerlich und götzendienerisch betrachtet wird (vgl. den zweiteiligen Hauptartikel „Wie Muslime Christen sehen“ in Nr. 0/2000 und 1/2001 in der Zeitschrift „Islam und Christlicher Glaube).

Werden muslimische Kinder durch einen auf diesen Prämissen fußenden Religionsunterricht dann nicht mit zwei Welten in ein und derselben Schule konfrontiert? Einem „westlichen“ Part, in dem Lehrkräfte oft mit ganzem Einsatz versuchen, muslimische Kinder sprachlich und sozial in eine Klasse zu integrieren und einen „islamischen“ Part, in dem die Verurteilung christlicher Grundüberzeugungen und – in enger Verknüpfung damit – auch die Abgrenzung von der westlichen Gesellschaft gelehrt werden? Wie setzen sie sich mit der Rolle der Frau auseinander? Wird nicht der islamische Religionsunterricht die Gehorsamspflicht der Frau gegen ihren Mann,, der westliche Schulunterricht die Gleichberechtigung der Geschlechter lehren? Wird der Religionsunterricht nicht die islamischen Körperstrafen lehren (Hand- und Fußamputation für Diebstahl, Steinigung für Ehebruch usw.), der westliche Schulunterricht westliche Rechtsnormen? Wird der Religionsunterricht nicht die Todesstrafe für Religionswechsler lehren, der westliche Unterricht jedoch Meinungs- und Religionsfreiheit? Wie werden sämtliche Schulen dann die für Mädchen und Jungen vorgeschriebenen getrennten Waschmöglichkeiten für die rituelle Reinigung einrichten, da diese stets vor dem Berühren eines Korans durchgeführt werden muß? Wird der islamische Religionsunterricht auf diese Weise nicht doch der Entstehung oder womöglich Verfestigung einer Parallelgesellschaft Vorschub leisten? 

Ausbildung der Religionslehrer 

Aus diesen Überlegungen ergeben sich notgedrungen weitere Fragen: Wo werden Religionslehrer für den islamischen Religionsunterricht ihre Ausbildung erhalten? Werden sie an einer deutschen Universität das Fach „Islamwissenschaft“ mit einer didaktischen Zusatzausbildung studieren? Im Fach Islamwissenschaft jedoch, einem weltanschaulich neutralen Fach, wird der islamische Glaube an sich nicht vermittelt.

Ein anderer Weg wäre, Lehrkräfte von einer islamischen Universität aus dem Ausland zu gewinnen. Oder müßten in Europa islamische Universitäten zur Lehrerausbildung gegründet werden? Diese Schlußfolgerung scheint sich fast aufzudrängen. Welches Bild des christlichen Glaubens und der westlichen Gesellschaft wird dort vermittelt werden? Wer bestimmt Lerninhalte und wählt Lehrkräfte aus? Wer in den Dienst des deutschen Staates tritt, muß eine staatlich anerkannte Ausbildung durchlaufen. Damit wäre der deutsche Staat die maßgebliche Aufsichtsperson über islamische Hochschulen in Deutschland. Würden die betreffenden muslimischen Verbände und Gruppierungen das akzeptieren?

Wer darf unterrichten? 

Eine weitere Frage betrifft die Zulassung der Studenten zu einer islamischen Universität und ihre Voraussetzungen. Könnten Frauen eine volle islamisch-theologische Ausbildung erhalten? Werden Türken, Araber, Iraner und andere Nationalitäten gleichermaßen zugelassen? Welche theologische Richtung innerhalb des Islams wird dort gelehrt? Nur der sunnitische Islam, der die Mehrheit im Islam stellt und sich entsprechend als rechtgläubig betrachtet oder auch der schiitische Islam (eine Minderheit innerhalb des Islams, die sich ihrerseits als die wahren Nachfolger Muhammads betrachten), oder auch der alawitische Glaube (ein erheblicher Anteil der türkischstämmigen Muslime sind Alawiten, die in theologischer Hinsicht stark von den Sunniten abweichen) oder sogar die Religion der Jezidis und Ahmadiyya (die von der sunnitischen Mehrheit als Ungläubige abgelehnt werden)? Werden schiitische iranische Eltern ihre Kinder zum islamischen Religionsunterricht eines sunnitischen türkischen Lehrers schicken? Alawitische Eltern ihre Kinder zum Unterricht eines schiitischen Iraners? Welche muslimische Gruppierung würde von allen Muslimen überhaupt als lehrberechtigt anerkannt? Das scheint angesichts der tiefgreifenden theologischen, ethnischen und sprachlichen Spaltung der islamischen Welt undenkbar.

Unterrichtsmethodik 

Wenn islamische Religionslehrer an einer islamischen Hochschule ausgebildet werden, stellt sich u. a. die Frage der Unterrichtsmethode. Mit welchen pädagogischen Konzepten wird eine solche Hochschule arbeiten? Mit der im Nahen Osten üblichen Art und Weise, Lernstoff zu vermitteln, die sich bis heute sehr stark auf Auswendiglernen, Wiederholen und der Übernahme der Auffassungen – insbesondere religiöser – Autoritäten konzentriert? Kommt das in der westlichen Pädagogik selbstverständliche konstruktriv-kritische Hinterfragen von Lerninhalten und Lehrmethoden zur Anwendung? Könnte der Islam diesen konstruktiv-kritischen Ansatz dulden, wo doch Korankritik oder kritisches Hinterfragen des Islam von keiner Lehr- oder offiziellen Institution in der islamischen Welt geduldet werden? Könnte der deutsche Staat einen Religionsunterricht als wissenschaftlich fundiert und integrationsfördernd betrachten, wenn er lediglich tradiertes Wissen weitervermittelt, ohne alternative Konzepte mit einzubeziehen oder konstruktiv-kritische Aneignung des Lehrstoffes?

Schlußfolgerung 

Es sind manche Fragen offen. Es fehlen etliche Voraussetzungen dazu, daß in der nahen Zukunft flächendeckend unter Beachtung der staatlichen V orgaben qualifizierte Lehrkräfte islamischen Religionsunterricht erteilen könnten. Vorwürfe, die erforderlichen Schritte auf dem Weg zur Einführung von islamischem Religionsunterricht würden verzögert, helfen nicht weiter, sie heizen nur das Klima emotional auf. Alle anstehenden Fragen müssen offen thematisiert und Lösungen gefunden werden, ohne durch einen unüberlegten „Schnellschuß“ das Feld denjenigen zu überlassen, die die lautesten Forderungen erheben.

Literatur 

  • Islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Islam-Focus, Postfach 500 305, 70333 Stuttgart.
  • Islamischer Religionsunterricht an staatlichen Schulen in Deutschland. Hg. von der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen. Bonn, 2000.
  • Mathias Rohe. Der Islam – Alltagskonflikte und Lösungen. Herder: Freiburg, 2001.

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(Aus:“ Islam und Christlicher Glaube“ 1/2001). 

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Dr. phil. Christine Schirrmacher ist Dozentin für Weltreligionen, Islam, Kirchengeschichte (Mittelalter) am Institut für Islamfragen der Lausanner Bewegung e.V. Publikationen (Auszug): 

Mohammed: Prophet aus der Wüste (mit Thomas Schirrmacher). Leben – Werk – Wirkung. Schwengeler: Berneck, 1984, 1986, 1990; (als Herausgeber:) Jürgen Kuberski. Mohammed und das Christentum. Das Christentum zur Zeit Mohammeds und die Folgen für die Entstehung des Islam. Orient et Occident 1. Verlag für Kultur und Wissenschaft: Bonn, 1988); Mit den Waffen des Gegners. Christlich-Muslimische Kontroversen im 19. und 20. Jahrhundert dargestellt am Beispiel der Auseinandersetzung um Karl Gottlieb Pfanders ‚mì zân al-haqq‘ und Rahmatullâh Ibn Halì l al’Utmânì al-Kairânawìs ‚izhâr al-haqq‘ und der Diskussion über das Barnabasevangelium. Islamkundliche Untersuchungen 162. Klaus Schwarz Verlag: Berlin, 1992. Der Islam: Geschichte – Lehre – Unterschiede zum Christentum. 2 Bände. Hänssler: Neuhausen, 1994. Klaus W. Müller, Christine Schirrmacher, Eberhard Troeger (Hg.). Der Islam als Herausforderung für die christliche Mission. edition afem – mission reports 2. Verlag für Kultur und Wissenschaft: Bonn, 1996. Der islamische Gebetruf: Fakten zur Beurteilung. Zeitspiegel-Heft Nr. 91. BAK: Kassel, 1997. 11 S. (mit Thomas Schirrmacher). John Stott, Basil Meeking (Hg.). Der Dialog über Mission zwischen Evangelikalen und der Römisch-Katholischen Kirche (ERCDOM). Brockhaus: Wuppertal, 1987.(mit Thomas Schirrmacher – Übersetzer, Bearbeiter) Patrick J. Johnstone. Gebet für die Welt: Handbuch für Weltmission. Hänssler Verlag: Neuhausen, 19872 bis 19946. 736 S. (Übersetzung & Bearbeitung): 30 Tage Gebet für die islamische Welt. Deutsche Evangelische Allianz: Stuttgart, 1999. 48 S.; 1998. 48 S.; 1997. 48 S.; 1996. 48 S. (Übersetzerin) Patrick Johnstone. Viel größer als man denkt: Auftrag und Wachsen der Gemeinde Jesu. Hänssler: Holzgerlingen, 1999. 500 S. ISBN 3-7751-3275-9. Reihe: Orient et Occident: Untersuchungen zur Begegnung von Islam und Christentum (Sectio O in der Oberreihe: Disputationes religionum orbis: Untersuchungen zur den Religionen der Welt). Verlag für Kultur und Wissenschaft, Bonn, ab 1987. 

Artikel (in Auswahl) :
Christine Schirrmacher. „Kreuzigung und Erlösung in islamischer .Sicht“ S. 16-35 in: Klaus W. Müller, Christine Schirrmacher, Eberhard Troeger (Hg.). Der Islam als Herausforderung für die christliche Mission: Referate der Jahrestagung des afem – Korntal, 6.-8. Januar 1994. edition afem – mission reports 2. Verlag für Kultur und Wissenschaft: Bonn, 1996. „Der Islam: ‚Unverfälschte Urrelligion der Menschheit‘ oder synkretistische Heilslehre?“. S. 347-359 in: Thomas Schirrmacher (Hg.). Kein anderer Name: Die Einzigartigkeit Jesu Christi und das Gespräch mit nichtchristlichen Religionen. Festschrift zum 70. Geburtstag von Peter Beyerhaus. Verlag für Theologie und Religionswissenschaft: Nürnberg, 1999 „Menschenrechte und Christenverfolgung in der islamischen Welt“. S. 13-16 in: ‚Märtyrer heute‘ – Eine Dokumentation zur weltweiten Diskriminierung und Verfolgung der Christen. Idea-Dokumentation 16/99. Idea: Wetzlar, 1999; ältere Fassung S. 6-8 in: ‚Märtyrer heute‘. Idea-Dokumentation 16/98. Idea: Wetzlar, 1998. „Wenn Muslime Christen werden – Glaubensabfall und Todesstrafe im Islam“. S. 17-21 in: ‚Märtyrer heute‘ – Eine Dokumentation zur weltweiten Diskriminierung und Verfolgung der Christen. Idea-Dokumentation 16/99. Idea: Wetzlar, 1999; ältere Fassung S. 8-12 in: ‚Märtyrer heute‘. Idea-Dokumentation 16/98. Idea: Wetzlar, 1998 „Muslime fordern vielerorts den Gebetsruf über Lautsprecher – Fakten zur Beurteilung“. S. 27-32 in: Christen und Moslems: Was sie verbindet und was sie trennt. idea-Dokumentation 15/97. idea: Wetzlar, 1997 

„Kasbah, Ksar und Stammesfürsten (Marokko)“. Factum 7/8/1999: 44-50 „Die Geschichte von Josef in Bibel und Koran: Ein Vergleich“. Bibel und Gemeinde 89 (1989): 312-318
„Das Studium der Islamwissenschaften an deutschen Universitäten“. Evangelikale Missiologie 14 (1998) 2: 62-64 

„Schiiten im Islam – der Iran unter Khomeini – ein Gottesstaat“. Factum 3+4/1989: 116-122
„Johan Bouman. Glaubenskrise und Glaubensgewißheit im Christentum und im Islam. Band 2: Die Theologie al-Ghazalis und Augustins im Vergleich. (Brunnen: Giessen, 1990)“. Jahrbuch für evangelikale Theologie 5 (1991): 210-212 

„Die Kreuzigung aus islamischer Sicht“. Evangelikale Missiologie 9 (1993) 4: 99-105
„Kreuzigung und Erlösung aus islamischer Sicht“. S. 11-20 in: Die Herausforderung des Islam. Idea-Dokumentation 5/1994. Idea: Wetzlar; Nachdruck in: Factum 10/1994: 12-19 

„Die Unvereinbarkeit von Islam und Christentum“. Fundamentum 4/1994: 25-37
„Der Märtyrertod al-Husains – Die schiitische Auffassung von der Erlösung durch Leiden. Basiswissen Islam 14. Factum 5/1997: 46-49 

„Der Einfluss der europäischen Bibelkritik auf die muslimische Apologetik“. Fundamentum 1/1995: 66-84
„Das Barnabasevangelium – Argument für den islamischen Glauben?“. Factum 1/1995: 25-29 

„Islam: Glaube und Politik – islam: din wa daula“. Anstöße 2/1993: 3-4
„Die Verwendung der historisch-kritischen Bibelexegese in der islamischen Welt“. Bibel und Gemeinde 97 (1997) 2: 131-146 „Was ist islamischer Fundamentalismus?“. S. 187-212 in: Im geistlichen Kampf um die Wahrheit. Festschrift zum 25jährigen Bestehen der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel. Immanuel-Verlag: Riehen (CH), 1995 (Fundamentum 3/1995) Beiträge in Fremdsprachen (in Auswahl) 

„The 19th century izhâr al-haqq‘ polemic as turning-point of Muslim apologetics“ in: Proceedings of the International Symposium on Muslim Perceptions of Other Religions and Cultures throughout History. 15.-21.12.1991. Departement d‘ Histoire et des Science des Religions. Universität Lausanne: Lausanne, 1992 

„The Influence of Higher Bible Criticism on Muslim Apolgetics in the Nineteenth Century“. S. 270-279 in: Jacques Waardenburg. Muslim Perceptions of Other Religions. Oxford University Press: New York/Oxford, 1999 

„Muslim Apologetics and the Agra Debates of 1854: A Nineteenth Century Turning Point“. The Bulletin of the Henry Martyn Institute of Islamic Studies 13 (1994) 1/2 (Jan-Jun): 74-84 (Hyderabad, Indien) 

„The Crucifixion of Jesus in View of Muslim Theology“. Reflection: An International Reformed Review of Missiology 5 (1994/1995): 3/4 (March/May): 23-29 = Chalcedon Report No. 337 (Aug. 1993): 24-28 

„The Fall of Man and Redemption of Mankind – What Does the Qur’an Teach?“. Reflection: An International Reformed Review of Missiology 5 (1994/1995): 3/4 (March/May): 17-22 = Chalcedon Report No. 353 (Dec 1994): 18-21 

„The Influence of German Biblical Criticism on Muslim Apologetics in the Nineteenth Century“. S. 107-133 in: Andrew Sandlin (Hg.). A Comprehensive Faith: An International Festschrift for Rousas John Rushdoony. Friends of Chalcedon: San Jose (CA), 1996 

„Human Rights and the Persecution of Christians in Islam“. Chalcedon Report No. 375 (Oct 1996): 13-15
„The Meaning of Sin in the Koran and the Bible“. Chalcedon Report Nr. 377 (Dec 1996): 25-27 

„The Qur’an and the Bible Compared“. Christianity and Society 7 (1997) 1: 15-17
„La Bible et le Coran Comparés“. La Revue Reformee 48 (1997) 3: 25-30 

„Koran en Bijbel: onverenigbare leerstellingen“. Mekka en Mokun: Evangelie & Moslims Nr. 59 (Nov 1998): 30-31 

Fußnoten

[1] Axel Frhr. v. Campenhausen. Staatskirchenrecht. Juristische Kurzlehrbücher. München: C. H. Beck, München, 1996, S. 238.

[2] Mathias Rohe. Der Islam – Alltagskonflikte und Lösungen. Herder: Freiburg, 2001, S. 161.

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