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Politikwissenschaften

Die Idee Gottes in der Verfassung

Giorgi Khubua · 
04.03.2019

Vortrag auf dem deutsch-georgischen Bildungssymposium, 23.-25.11.2018 in Wien

Die juristischen Regulierungen, die im Bezug zu den religiösen Empfindungen stehen, verlangen nach einer besonders vorsichtigen und angemessenen Herangehensweise. Die Verbindung mit Gott ist eine transzendentale, mystische und empfindlich-emotionale Tat.

Das Recht im Gegenteil ist eine rationale Tat der Gesetzgebung, das ganz andere, irdische und prosaische Beziehungen regelt. Die Religion ist immer mit dem Fundamentalen, Unvergänglichen und der Wahrheit verbunden. Der Horizont des Rechtes ist durch das menschliche Handeln und durch die politischen Regulierungen der Machthaber viel enger und eingegrenzter.

Das Recht kann die Beziehungen zwischen dem Menschen und Gott nicht regeln. Das Recht kann nur das bestimmen, was für jeden Mitglied der Gesellschaft verpflichtend ist. Das Gesetz kann nicht verlangen, dass der Glaube an Gott verpflichtend sein muss. Der Glaube ist ein individuelles Recht der Bürger, der Staat und das Gesetz sind davon ausgeschlossen. Ob man gläubig ist oder nicht, kann nicht vom Staat entschieden und festgelegt werden. Das Recht sorgt für die Freiheit des Glaubens, was wiederum auch die Freiheit, zu glauben, beinhaltet. Das Recht kann nicht ein anderer, normativer Begriff oder eine Konstruktion von Gott festlegen, genauso unmöglich ist es, die Idee Gottes durch juristische und rechtliche Kategorien zu erklären.

I. »Vor Gott und dem Staat«

„Wir georgische Bürger […] vor Gott und dem Staat rufen diese Verfassung aus“ steht in der Präambel des georgischen Grundgesetzes. Den Aufruf an Gott finden wir in dem anderen Teil der Verfassung, nämlich in dem Amtseid des Präsidenten (M 71., P.1.).

Die Erwähnung Gottes hat mit der theologischen oder religiösen Legitimation des Staates nichts zu tun, sie deutet nur darauf hin, dass der bestehende Staat und die gesellschaftliche Ordnung nur zeitlich und vergänglich ist, aber die Regierung und das Volk ist mit einer metaphysischen Instanz Gottes verbunden und ihr gegenüber verantwortlich.

Warum hat die Verfassung dieser Instanz Gottesnamen gegeben? Das, was nicht benannt werden kann, existiert auch nicht. Es gibt auch keine anonyme Verantwortung. Der einzige Name, mit dem man diese transzendentale Instanz benennen kann, die über den Menschen und politischen Institutionen steht, ist nur »Gott«.

Nach dieser Auffassung ist der Begriff Gottes ein Symbol sowohl für die Gläubigen als auch für die Ungläubigen, aber sie verleugnen die Verantwortung nicht und vor allem nicht die Verantwortung gegenüber dem Gewissen. Die Verfassung widerspricht der Vergöttlichung des menschlichen Verstandes (Geistes) indem sie die Verantwortung für Gott übernimmt. Die politischen und geistigen Strömungen, die alles Göttliche auslachen und verleugnen, tausendjährige Kulturgeschichte und ihre Symbole nicht mehr als etwas Alltägliches darstellen, sind gefährlich (Udo die Fabio). Die verfassungsmäßige These, die Verantwortung gegenüber Gott zu übernehmen, ist die Absage an den theoretischen Absolutismus des positiven Verstandes, der über unseren Verstand wie Rationalismus herrscht (Klaus Schlaich).

Der Mangel an die Verantwortung kann für die politische Ordnung fatale Folgen haben. Dort, wo die sozialen Kontrollmechanismen nicht mehr funktionieren, wird das Verhalten der Menschen unvorhersehbar.

Der Staat muss von der Religion getrennt sein, aber gleichzeitig soll der Staat nicht „gottlos“ sein. Die Verantwortung gegenüber Gott wird uns immer daran erinnern, welche „gottlosen“ Verbrechen die totalitären Staaten an die Menschlichkeit und Menschheit begangen haben. Die Verantwortung gegenüber Gott, verneint die Idee „des allmächtigen Staates.“

Die tatsächlichen Möglichkeiten des Staates sind durch die Verantwortung gegenüber dem Volk und Gott beschränkt. Die Verantwortung gegenüber Gott, bestärkt das Recht auf Widerstand und Protest. Die Menschen haben das Recht sich gegen einen nicht menschlichen, nicht humanen Staat und total ungerechte Regime zu erheben. Der Appell an Gott bietet einen bestimmten Schutz vor Autarkie und totalitären Regimen. Aber nur der Glaube wird uns vor Gewalt nicht schützen können. Sehr oft wird Gewalt im Namen der Religion und des Glaubens ausgeübt und in der modernen Welt beobachten wir, wie die Religion instrumentalisiert wird, um Konflikte zu provozieren und Terror zu legitimieren. Die Verantwortung gegenüber Gott verlangt nicht nur die Trennung zwischen Religion und Politik, sondern die Überwindung des religiösen Fanatismus. Nicht weniger gefährlicher ist der Fundamentalismus. Er strebt nach der Vereinfachung der komplexen gesellschaftlichen Beziehungen und versucht, eine klare „Frontlinie“ zwischen „unseren“ und „nicht unseren“ zu ziehen.

Eine solche Einstellung lässt überhaupt keinen freien Raum für Diskurs, Kritik und unterschiedlichen Ansichten. Der Fundamentalismus kann aber auch von der Mehrheit ausgehen. Christus wurde von der Mehrheit gegen Barabbas ausgetauscht und gekreuzigt.

Es ist oft schwieriger, aus der Gesellschaft kommenden Meinungen standzuhalten, als der von den totalen staatlichen Strukturen.

Das Konstrukt der verfassungsmäßigen Verantwortung gegenüber Gott ist gleichzeitig die Prävention gegen Totalitarismus.

II. Die integrative Funktion der Verfassung

Das Ziel der Verfassung ist die soziale Einheit und Friede. Das Grundgesetz strebt nach der Integration der verschiedenen religiösen Gruppen und nicht nach Ausgrenzung oder Isolation.

Georgien ist ein säkulares Land, wo die Religion und der Staat getrennt sind. Gleichzeitig aber bedeutet „getrennt“ nicht „gegeneinander“. Ein säkularer Staat ist kein atheistischer Staat. Selbst die laizistischen Staaten sind nicht indifferent gegenüber Religion. Der Staat muss der Religion und Weltanschauung nach neutral sein.

Neutralität verlangt, dass der Staat sich in die religiösen Streitigkeiten nicht einmischen kann und nicht als Partei auftreten darf. Gleichzeitig soll der Staat weder Laizismus noch die feindliche Haltung gegenüber Religion tolerieren.

Mit dem Appell an Gott wird der Glaube weder jemandem aufgezwungen noch weggenommen. Dieser Appell trägt keine Legitimationsfunktion für die Regierung. Die Geschichte der modernen europäischen Staaten fängt genau dort an, wo die Religion der staatlichen Legitimation verloren hat (Böckenförde).

Die Quelle der Legitimation ist nur das georgische Volk. Die Verfassung ist Grundgesetz für jeden georgischen Bürger trotz des religiösen Glaubens oder Bekenntnisses. Die Verfassung schützt den Gott der Christen, Juden und Muslime.

Das Grundgesetz soll für jeden Bürger und jede Bürgerin die Funktion der Selbstidentifikation unterstützen, egal ob man gläubig, atheistisch oder agnostisch ist. In der durch die Verfassung bestimmten Ordnung soll jeder sich fühlen wie zu Hause.

Der in der Verfassung erwähnte Gott ist abstrakt. Es wäre diskriminierend, wenn in dem Text nur der Gott der Christen erwähnt werden würde. Aber geschichtlich betrachtet kommt man zum Schluss, dass das georgische Grundgesetz mit „Gott“ den christlicher Gott meint. Geschichtlich gesehen hat das Christentum eine sehr große Rolle bei der Herausbildung der georgischen Identität gespielt. Die Verfassung erkennt die besondere Rolle der georgischen Kirche in der georgischen Staatsgeschichte an.

Die Freiheit des Glaubens beinhaltet keine Absage an nationale Identität und traditionelle Werte. Toleranz verlangt nicht nach Gleichgültigkeit gegenüber eigenen geistigen Wurzeln.

„Der Staat, der Religionsfreiheit garantiert und dabei religiös-weltanschaulich neutral ist, kann sich von den geschichtlich zustande gekommenen Wertvorstellungen nicht weit entfernen. Christlicher Glaube und christliche Kirche sind bestimmend für die Gesellschaft.“ Dies wird in einer Entscheidung vom Verfassungsgericht der BRD angemerkt.

III. Die Idee Gottes in den europäischen Verfassungen

Die Verfassungen von sieben westeuropäischen Ländern beinhalten Verweise auf Gott. Der Bezug auf Gott wird zwischen nominatio dei und invocatio dei unterschieden. Während bei der nominatio Gott in der Verfassung nur genannt wird, wird im Falle einer invocatio die Verfassung im Namen Gottes erlassen. Invocatio dei finden wir in der Verfassung der Schweiz, Irlands und Griechenlands. Die Verfassung der Schweiz z.B. „ist im Namen des allmächtigen Gottes erlassen.“

In den europäischen Verfassungen wird nicht konkret angedeutet, welcher Gott gemeint ist, – der Gott der Christen oder allgemein Gott als allmächtiges Wesen. Die Ausnahmen finden wir in den Verfassungen von Irland und Griechenland. In der irischen Verfassung ist ein direkter Verweis auf Christus zu finden. Die griechische Verfassung verweist auf einen christlichen Gott. Bei der Arbeit an einer gesamt-europäischen Verfassung haben viele Länder verlangt, dass in dem Text ein Verweis auf Gott oder das besondere christliche Erbe in Europa eingehen sollte. Am Ende gewann die französische, laizistische Ansicht und die Klausel über Gott wurde abgewiesen.

Die moderne Gesellschaft versucht, theokratische Haltungen zu vermeiden und sich von ihnen zu distanzieren. Das Recht strebt nach der Emanzipation von seinen theologischen und geschichtlichen Wurzeln. “POLITIK ohne Tradition und Transzendenz“ – so könnte man die Tendenz benennen, dessen Anhänger (darunter Theologen) verlangen, den Begriff Gottes aus allen staatlichen Dokumenten zu verbannen. Kritik an der Kirche ist keine Kritik an Gott. Glaube ist Privatsache und braucht keine Verbindung mit der Politik zu haben, so die Meinung dieser Strömung.

Parallel zu diesem Ansatz wird die Contra-Tendenz auch stärker. In dem aktuellen Diskurs geht es nicht mehr darum, wie viel Religionen man den Menschen zumuten kann, sondern darum, welche minimale Dosis an Religiosität wichtig ist, die Gesellschaft zu retten (Udo di Fabio). In den Forschungsprozessen der Rechtsinstitute werden aktiv auch theologisch-geschichtliche, wertorientierte und geistliche Anfänge erforscht. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Wurzeln der Menschenrechte in der Bibel zu finden sind.

Besonders betrifft dies das Recht des Menschen auf das Leben und die menschliche Würde.

Ohne die Berücksichtigung des Naturrechts der Menschenwürde, wäre es gar nicht möglich, sie effektiv zu schützen.

IV. Wertepluralismus und offene Gesellschaft

Die Aufgabe des Staates besteht nicht darin, die Wertorientierungen vorzugeben. Eine „staatlicher Moral“ darf es nicht geben. Aber nur die Menschen können auch keine Wertorientierungen bestimmen. Die Rechtsordnung und politische Ordnung sind per se „bedingungslos“ – sie werden durch die Verfassung bestimmt; die Menschen sind schon eingeschränkt durch vorgegebene Werte und vor allem durch Menschenrechte. Der Mensch und die Mehrheit kann diese Werte nicht außer Kraft setzen, genauso wenig hängt die Anerkennung dieser Werte vom Willen der Mehrheit ab.

Die moderne Gesellschaft wird durch die Merkmale der Epoche zunehmend atomisiert und fragmentarisch. Ein Mangel an sozialer Solidarität wird sichtbar. Das Erreichen der persönlichen Autonomie und Souveränität, aber auch die Konsolidierung der Gesellschaft sind wichtig. Was vereint unserer Gesellschaft? Ist das Religion, Tradition, Sitte, Geschichte, Sprache, Kultur oder sind es andere Werte? Die Antwort auf diese Frage kann man nur nach offener Diskussion und gesellschaftlicher Einigung bekommen.

Die Gesellschaft kann sich ohne Konflikte und Gegensätze nicht entwickeln. Dort, wo es keine Widerstände gibt, gibt es auch keine Entwicklung. Die plurale Gesellschaft kreiert einen freien Raum für die Entfaltung der Religion der anderen und für Anderssein. Der Andere darf nicht für Fremdsein geopfert werden. Anderssein ist ein normaler Zustand, was wir über Fremdsein nicht sagen können. Besonders unzulässig ist Fremdsein aufgrund der religiösen und weltanschaulichen Ansichten. Die integrative Fähigkeit der Religion muss maximal benutzt werden, um die Einheit der Gesellschaft zu stärken.

Religiöser Pluralismus ist die Grundlage der Rechtsordnung in der modernen europäischen Demokratie. Genau der Charakter der europäischen säkularen Demokratie hat in den Menschen enorme Energien freigesetzt, hat individuelle Initiativen und persönliche Verantwortung und Freiheit bestärkt. Es ist kein Zufall, dass Religionsfreiheit eines der ersten Menschenrechte ist.

Die logische Weiterentwicklung der Religionsfreiheit ist die politische Freiheit – wenn ich frei entscheiden kann, woran ich glaube, dann kann ich auch frei wählen, welche politische Lebensform ich für mich möchte.

Und gleichzeitig kann die Demokratie sich nicht nur auf der Basis der säkularen Gesellschaft entwickeln. Eine antireligiöse Haltung ist auch kein Dienst für die Freiheit. Die Erfahrungen mit den sowjetischen und anderen totalitären Systemen haben uns gezeigt, dass `das Verbot der Religion´ keinesfalls mehr Demokratie bringt. Der Kampf gegen Religion sowie religiöse Konflikte haben uns auch nicht zum Säkularismus geführt.

VIII. Die Religion als Teil der Kultur

Die Verfassung ist nicht nur ein juristisches Dokument – sie spiegelt das kulturelle Erbe wieder und etabliert die Hoffnung als Fundament der Nation. In erster Linie bringen die Menschen die Religion mit der Hoffnung zusammen. Die weltliche politische Ordnung ist vergänglich und unvollkommen, die Macht täuschend.

Nichts veraltet so schnell wie die Politik. Trotz dessen hoffen die Menschen, dass man die Politik vervollkommnen, verbessern, die Fehler einsehen und harmonische Regeln festlegen kann. Die Hoffnung gibt uns die Möglichkeit, den Pessimismus zu überwinden, passives Dasein und parasitische Launen zu bewältigen. Die Hoffnung erweitert das Areal der menschlichen Freiheit. Im breiten Raum atmet man freier und genießt man die Freiheit.

Die Achse der Menschheit ist immer in die Richtung der Entwicklung gerichtet. In den Menschen ist eindeutiges Streben nach Idealismus und Vollkommenheit codiert. In dieser langen und zeitaufwändigen Reise ist Fortschritt eindeutig zu sehen – wir sind freier und toleranter geworden. Obwohl es in der Welt so viel Chaos, Konflikte und Unordnung gibt, behandeln die Menschen die Probleme im globalen Kontext mit großer Verantwortung. Die Annäherung an das Ideal, die Vollkommenheit, das Göttliche ist möglich geworden, dank in der Menschheit angesammeltem Wissen und Erfahrungen, die sich während der Entwicklung der Menschheit angesammelt haben.

Auf dem Weg zum Fortschritt muss man nicht unbedingt gegen die Traditionen sein oder versuchen, sie zu zerstören. Das ist sowohl unklug als auch unmöglich. So wie man vor dem eigenen Schatten nicht weglaufen wird, wird es unmöglich sein, der eigenen Vergangenheit, Tradition und Geschichte zu entfliehen.

Die freie offene Gesellschaft bedeutet nicht, dass wir auf die Normen und Wertorientierungen verzichten müssen. Im Gegenteil, diese Orientierungen sollten die Säulen sein, die uns helfen werden, uns auf dem Weg in die Freiheit sicherer zu fühlen.

Die Wertorientierungen sind nicht nur für die gläubigen Menschen nötig. Diese Orientierungen sind auch für die Menschen wichtig, die nicht an Gott glauben, aber die Verantwortung gegenüber dem Gewissen nicht leugnen. Solche Orientierungen sind sowohl in politischen und tagtäglichen als auch in inter-persönlichen Beziehungen wichtig.

Allein der weltanschauliche, religiöse Pluralismus und die Toleranz werden für die Einheit der Gesellschaft nicht genügen. Diese Einheit kann nur auf Zustimmung und breitem Konsens gebaut werden. Der einzige Weg, diese zu erreichen, ist der freie Diskurs in der Gesellschaft. Freier Diskurs garantiert das Nebeneinander-Sein der Anderen und überwindet die Entfremdung.

Nur die aktiven und in der Gesellschaft integrierten Bürger können die Verantwortung gegenüber Gott und dem Staat übernehmen.

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