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Buchrezensionen (2002/2)

Dr. phil. Christine Schirrmacher · 
01.01.2002

Murad Hofmann. Der Islam im 3. Jahrtausend. Eine Religion im Aufbruch. Hugendubel Verlag/Diederichs: Kreuzlingen: 2000, 283 S., 29.80 DM

Der promovierte Jurist und langjährige deutsche Botschafter Murad Wilfried Hofmann kann mit Recht einige Berühmtheit für sich in Anspruch nehmen. Schon vor über 20 Jahren zum Islam konvertiert und mehrfach nach Mekka gepilgert, verfaßte Hofmann einige mittlerweile sehr bekannte Werbeschriften zum Thema Islam. Ungewöhnlich auch für einen Westler, der Konvertit, aber nicht Islamwissenschaftler ist, sein Versuch einer Überarbeitung von Max Hennings deutscher Koranübersetzung.

An Murads Werbeschriften zum Islam ist das Besondere, daß er – vor dem eigenen christlich-westlichen Hintergrund – nicht nur den Islam als die vollkommene Religion und Gesellschaftsordnung darstellt, sondern gleichzeitig eine kritische Analyse des Westens mitliefert. Diese kritische Bestandsaufnahme fällt um so pointierter aus, als sie von einer Person aus dem westlich-christlichen Kulturkreis stammt, die sich aber von diesen Werten grundlegend distanziert hat.

Die Darstellung der Schwächen der westlichen Gesellschaft nimmt bei Hofmann breiten Raum ein. Vor der weitgefächerten Kulisse, die ihm die westliche Gesellschaft für seine Anklage liefert (insbesondere ihre Abkehr von Religion, Wertmaßstäben, Moral und nicht zuletzt Gott selbst). begründet der Autor seine Wertschätzung für den Islam und dessen Überlegenheit gegenüber der westlichen Gesellschaft. In vielen Teilen seiner Analyse der Orientierungslosigkeit der westlichen Gesellschaft werden ihm Christen recht geben müssen. Zu fragen ist allerdings, ob ein Vergleich zwischen der Lebensweise eines Teils einer säkularen Gesellschaft (Drogen, Alkoholismus, Homosexualität, Abtreibungen) mit dem Ideal einer Religion (nicht deren Praxis!) gerechtfertigt ist. Da sich Hofmann an den westlichen Leser, nicht an überzeugte Christen wendet, bleibt die Dimension, daß auch Christen an ihrer Gesellschaft manches zu hinterfragen haben und alternative Konzepte entwerfen (z. B. im Bereich Ehe und Familie), weitestgehend unberücksichtigt.

Hofmann offeriert aus immer neuen Blickwinkeln dem „gescheiterten“ Westen (S. 30) den Islam als Antwort: „Könnte der Islam sich … als diejenige Therapie erweisen, die den Westen vor sich selbst rettet? Und wäre der Westen dann fähig, den Islam als genau das Medikament zu erkennen, das ihm für sein Überleben als erfolgreiche Zivilisation im Krisenzustand bitter not tut?“ (11) Angsichts dieses hohen Anspruchs – der Islam als Lösung für gesellschaftliche Probleme – fragt sich der Leser, ob Hofmann wohl 1. vom Ideal des Islam abweichende Realitäten in islamischen Ländern anspricht und 2. wie er die für Westler zweifellos schwer akzeptierbaren Aussagen des Korans vermitteln wird.

Behutsam, kritisch-wohlwollend streift Hofmann einige Mißstände der islamischen Welt (Passivität, Frauenrolle, Alkoholismus trotz Alkoholverbot), thematisiert sie jedoch nicht. Er bekennt, daß manches in der islamischen Welt “abstößt und harte Kritik herausfordert“ (32), ja daß auch die „muslimische Welt ihre beiden Seiten hat“ (57), ohne damit jedoch grundsätzliche Zweifel am System „Islam“ zu verbinden.

Wenn es nun um Themen geht, die üblicherweise westliche Kritik herausfordern (Frauenrolle, Steinigung, Menschen- und Minderheitenrechte, Todesstrafe bei Abfall vom Islam, Sklaverei), so greift Hofmann zur eigenständigen Koranexegese und mildert dadurch de facto die Schärfe einiger Koranverse und Bestimmungen der sharia erheblich ab: „Ich stehe nicht allein mit der dezidierten Meinung, daß es keine islamische Rechtfertigung für das Steinigen gibt“ (102). Vielleicht steht er nicht allein damit, gehört jedoch eindeutig zu einer Minderheit. Hofmann ruft ganz grundsätzlich zur Wiederaufnahme des „ijtihad“ auf, zur Neuinterpretation der islamischen Quellen durch die islamischen Gelehrten. Er ist der Auffassung, daß dadurch neue Wege gefunden würden, die heute von der Mehrheit der islamischen Theologen geteilten Aufforderungen der Sharia zur Steinigung, zur Apostatenverfolgung oder zur Züchtigung der Ehefrau so zu modifizieren, daß sie sich nicht mehr viel von westlichen Ansätzen unterscheiden würden. Hieße das nicht, das islamische Gesetz aus den Angeln zu heben? Davon auszugehen, daß die gegenwärtige islamische Praxis nicht dem eigentlichen Islam entspricht, ist ein Kunstgriff der Kontextualisierung, der natürlich auch auf die westliche und jede andere Gesellschaft anwendbar wäre, aber keine Auseinandersetzung mit den gegenwärtigen Zuständen und Auffassungen der Mehrheit der muslimischen Theologen. Hofmann wird sich die Frage stellen lassen müssen, welche maßgeblichen theologischen Autoritäten ihm wohl in einer Neuinterpretation der maßgeblichen islamischen Quellen folgen würden, und er formuliert selbst: „Doch dieses Verfahren hat enge Grenzen, weil die Scharia als göttliches Recht letztlich nicht zur Disposition steht, auch dann nicht, wenn Änderungen scheinbar im öffentlichen Interesse … stünden“ (102/103).

Wie Hofmann allerdings annehmen kann, daß die „Züchtigungserlaubnis“ für Ehemänner in Sure 4,34 schon „in der Person des Propheten nie als Aufforderung zu wirklichem Zuschlagen verstanden“ (141) wurde – es gibt unstrittige Überlieferungen, die von Muhammads Billigung zum Schlagen der Ehefrauen berichten – bleibt dem Leser ebenso ein Rätsel, wie Hofmanns Schluß, daß der gegen den Islam gerichtete „Vorwurf der Mehrehe praktisch ins Leere läuft“, weil sich sowieso die Einehe durchgesetzt habe (138). Zwar mag die Zahl der Einehen überwiegen, vor allem im ländlichen Bereich ist die Mehrehe jedoch keine Rarität. Hier wird die „bessere“ Praxis gegen die Auffassung der Mehrzahl der muslimischen Theologen, die eine Erlaubnis der Mehrehe im Koran erkennt, ausgespielt. Nach dieser Mehrzahl der muslimischen Theologen ist die Überlegenheit und Befehlsgewalt des Mannes über die Frau, sowie deren Gehorsamspflicht unbestritten, die notfalls mit Schlägen eingefordert werden kann. „Verliert“ [das Schlagen] „in einer partnerschaftlich verstandenen und gelebten Ehe“ [wirklich] „jede Bedeutung“? (141) Gerade zu einer partnerschaftlichen Ehe ruft der Koran an keiner Stelle auf, sondern unterstellt die Frau der Herrschaft des Mannes. Solange der als göttliche Offenbarung betrachtete Koran nach überwiegender Auslegung das Schlagen erlaubt, wird eine „partnerschaftliche“ Ehe wohl vom Wohlwollen des Mannes abhängen und nur davon.

Manche von Hofmanns Vergleichen bleiben dem westlichen Leser schwer verständlich: Von der Ungleichbehandlung der Frau in der islamischen Welt zieht er eine Linie zum – nur von Frauen angetretenen – Schwangerschaftsurlaub und der Befreiung der Frau vom Militärdienst im Westen. Ein Fragezeichen muß auch hinter Hofmanns Unverständnis gemacht werden, wie Nichtmuslime es überhaupt wagen könnten, den Koran auszulegen, und dies ansgesichts der Tatsache, daß der Koran und die muslimische Theologie seit 1400 Jahren in ganzen Bibliotheken das Christentum ausgelegt, sowie auch be- und verurteilt haben.

Es wird künftig mehr Konkurrenz auf dem Missionsfeld der westlichen Welt geben. Hat sich der säkularisierte Zeitgenosse daran gewöhnt, daß Religion keine Rolle im öffentlichen Leben mehr spielt, ja, weithin kein Diskussionsgegenstand mehr ist, so ändert sich das mit der lauter werdenden Proklamation der „Wahrheit des Islam“ im Westen. Christen sollten darauf vorbereitet sein, daß sie künftig in der Verteidigung ihres Glaubens öfter und öffentlicher gefordert sein werden.

Adel Theodor Khoury; Peter Heine; Janbernd Oebbecke. Handbuch Recht und Kultur des Islams in der deutschen Gesellschaft. Probleme im Alltag – Hintergründe – Antworten. Gütersloher Verlagshaus Chr. Kaiser: Gütersloh, 2000. 333. S., geb. 78.00 DM

Endlich erscheint ein Handbuch, das Konfliktfelder aufgreift, die sich aus der gleichzeitigen Existenz einer säkularen und einer muslimischen Kultur in Deutschland (und darüber hinaus in Europa) ergeben. Im Zusammenhang mit der Offenbarung des Islam, der sich als abschließend und alle anderen Religionen und Weltanschauungen ablösend, ja sie überbietend auffaßt und zudem von seiner Entstehung an eine staatsbildende, politische Komponente aufweist, stellt sich die Frage, wie sich als Minderheit in einer säkularen Gesellschaft ein Leben nach diesen göttlichen Geboten gestalten läßt.

Die Autoren behandeln fünf Themenbereiche: Ehe und Familie, Alltagsfragen, Strafrecht, das Verhältnis von Muslimen und Nicht-Muslimen sowie Problemfelder zwischen deutschem Recht und Islam.

Das Handbuch wirbt für gegenseitiges Verständnis im kulturellen Bereich, das immer noch schwach ausgeprägt ist. Viele Dinge des täglichen Lebens werden von Muslimen und Nichtmuslimen sehr unterschiedlich wahrgenommen (Zeitvorstellungen, Respekts- und Höflichkeitsregeln u. a. m.). Manche für Muslime eminent wichtige Themenbereiche sind hierzulande größtenteils unbekannt, wie z. B. die Wahrung eines guten Rufes in der islamischen Gesellschaft. Die Autoren sind bestrebt, Vorurteile auszuräumen,. wie z. B. die oft vermutete Leichtfertigkeit auf muslimischer Seite, Verträge mit Nichtmuslimen brechen zu dürfen.

Die wichtigsten islamischen religiöse Riten und Praktiken werden präzise und verständlich erläutert (Waschungen, Fasten, Almosen, Beerdigungen u. a.). Koran und Überlieferung kommen zu Wort und werden hin und wieder durch Hinweise auf die gängige Praxis oder die Nuancen zwischen den unterschiedlichen Rechtsschulen ergänzt. Die islamische Pflichtenlehre ist gebündelt zusammengefaßt. Dem Islamkenner ist dies zwar nicht unbedingt neu, für Gerichte oder Verwaltungsbeamte, die auf das Handbuch zurückgreifen werden, jedoch sicher hilfreich.

In der Bandbreite der Themen liegt allerdings gleichzeitig eine gewisse Schwäche des Handbuches. Nur wenige Konfliktfelder werden konkret behandelt, viele Aussagen bleiben im Allgemeinen. Wenn z. B. nach Sure 24,2-3 referiert wird, daß ein Mann, der der Unzucht schuldig ist, keinen „guten, gläubigen Ehepartner mehr heiraten“ darf (S. 234), so ist das eine vom Korantext her korrekte Aussage, ein Hinweis auf die Praxis und die unterschiedliche Sanktionierung vorehelicher Beziehungen bei Mann und Frau in der islamischen Welt hätte auch noch hinzugefügt werden können. Auch beim Thema „Abfall vom Glauben“ (237ff.) wäre außer der rein formalen Darstellung der zu erwartenden juristischen Strafen für Apostaten ein Vermerk angebracht gewesen, wie Apostasie in der Praxis geahndet wird, nämlich weitaus seltener mit einem Gerichtsverfahren als innerhalb der eigenen Familie.

Konkreter wird das Handbuch z. B. bei der Frage der Mischehen zwischen Muslimen und Nichtmuslimen. Zunächst werden die Bestimmungen des Korans, die Stellungnahmen der sunnitischen Rechtsschulen und einiger zeitgenössischer muslimischer Theologen und Rechtsgutachter (Muftis) aufgeführt. Es wird jedoch keine konkrete, praktische Anwendung auf die Rechte und Pflichten einer nichtislamischen Ehefrau in einer islamischen Ehe vermittelt. Hier wäre es für die vielen in gemischtreligiösen Ehen lebenden Ehepartner hilfreich gewesen, wenn zum einen diese Auffassungen der islamischen Theologie einmal am klassischen islamischen Eheverständnis erläutert worden wären, das zunächst wohl jeder muslimische Ehemann von seinem religiös-kulturellen Hintergrund her auch in eine Ehe mit einer Christin miteinbringen wird (Überordnung des Mannes bis zur Gehorsamspflicht der Frau, Entscheidungsgewalt des Mannes, Anrecht auf die gemeinsamen Kinder durch den Ehemann usw.). Zum zweiten wäre die Anwendung der islamischen Ehelehre auf den viele Frauen in Deutschland konkret betreffenden Fall hilfreich gewesen, in dem das gemischtreligiös verheiratete Paar in das Herkunftsland des Mannes zu ziehen beabsichtig.

Diese Anwendungen aus der islamischen Theologie vermittelt das Handbuch nur kärglich (z. B. bei der Frage der Kindschaftsregelung). Die Darstellung einiger Einzelfälle hätte hier sehr geholfen, um zu illustrieren, mit welchen Konsequenzen nichtislamische Ehefrauen und Mütter etwa im Scheidungsfall in der islamischen Welt rechnen müssen. In etlichen Fällen werden nichtislamische Frauen noch nicht einmal die Rechte erhalten, die der Islam theoretisch für sie vorsieht, weil sie etwa niemand vor Gericht vertritt oder sie ihre Rechte gar nicht kennen.

So werden zwar aus dem Koran und der Überlieferung, sowie der islamischen Theologie Grundlagen islamischen Rechtsdenkens dargelegt, jedoch wenig konkrete Schlüsse gezogen. In dieser Hinsicht am konkretesten ist wohl das letzte Kapitel „Das deutsche Recht und der Islam“, da es einige Konfliktfelder der deutschen und muslimischen Kultur behandelt. Hier werden mehrere aktuelle Fragen angesprochen (Gebetsruf, muslimische Feste, Moscheebau, Schächten, Religionsunterricht). Angesichts des Untertitels „Handbuch … des Islams in der deutschen Gesellschaft“ kommt diese Auseinandersetzung mit den „Konfliktherden“ in der westlichen Welt jedoch eindeutig zu kurz. Bei den übrigen Kapiteln muß der Leser gewissermaßen selbst seine Schlüsse ziehen, welche Konflikte sich etwa aus dem islamischen Ehe- und Familienverständnis hier in Deutschland ergeben werden. Trotzdem ist das Buch ein „Muß“ für jedermann, der mit Muslimen im rechtlichen oder sozialen Bereich zu tun hat.

(Aus:“ Islam und Christlicher Glaube“ 1/2001). 

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Dr. phil. Christine Schirrmacher ist Dozentin für Weltreligionen, Islam, Kirchengeschichte (Mittelalter) am Institut für Islamfragen der Lausanner Bewegung e.V. Publikationen (Auszug): 

Mohammed: Prophet aus der Wüste (mit Thomas Schirrmacher). Leben – Werk – Wirkung. Schwengeler: Berneck, 1984, 1986, 1990; (als Herausgeber:) Jürgen Kuberski. Mohammed und das Christentum. Das Christentum zur Zeit Mohammeds und die Folgen für die Entstehung des Islam. Orient et Occident 1. Verlag für Kultur und Wissenschaft: Bonn, 1988); Mit den Waffen des Gegners. Christlich-Muslimische Kontroversen im 19. und 20. Jahrhundert dargestellt am Beispiel der Auseinandersetzung um Karl Gottlieb Pfanders ‚mì zân al-haqq‘ und Rahmatullâh Ibn Halì l al’Utmânì al-Kairânawìs ‚izhâr al-haqq‘ und der Diskussion über das Barnabasevangelium. Islamkundliche Untersuchungen 162. Klaus Schwarz Verlag: Berlin, 1992. Der Islam: Geschichte – Lehre – Unterschiede zum Christentum. 2 Bände. Hänssler: Neuhausen, 1994. Klaus W. Müller, Christine Schirrmacher, Eberhard Troeger (Hg.). Der Islam als Herausforderung für die christliche Mission. edition afem – mission reports 2. Verlag für Kultur und Wissenschaft: Bonn, 1996. Der islamische Gebetruf: Fakten zur Beurteilung. Zeitspiegel-Heft Nr. 91. BAK: Kassel, 1997. 11 S. (mit Thomas Schirrmacher). John Stott, Basil Meeking (Hg.). Der Dialog über Mission zwischen Evangelikalen und der Römisch-Katholischen Kirche (ERCDOM). Brockhaus: Wuppertal, 1987.(mit Thomas Schirrmacher – Übersetzer, Bearbeiter) Patrick J. Johnstone. Gebet für die Welt: Handbuch für Weltmission. Hänssler Verlag: Neuhausen, 19872 bis 19946. 736 S. (Übersetzung & Bearbeitung): 30 Tage Gebet für die islamische Welt. Deutsche Evangelische Allianz: Stuttgart, 1999. 48 S.; 1998. 48 S.; 1997. 48 S.; 1996. 48 S. (Übersetzerin) Patrick Johnstone. Viel größer als man denkt: Auftrag und Wachsen der Gemeinde Jesu. Hänssler: Holzgerlingen, 1999. 500 S. ISBN 3-7751-3275-9. Reihe: Orient et Occident: Untersuchungen zur Begegnung von Islam und Christentum (Sectio O in der Oberreihe: Disputationes religionum orbis: Untersuchungen zur den Religionen der Welt). Verlag für Kultur und Wissenschaft, Bonn, ab 1987. 

Artikel (in Auswahl) :
Christine Schirrmacher. „Kreuzigung und Erlösung in islamischer .Sicht“ S. 16-35 in: Klaus W. Müller, Christine Schirrmacher, Eberhard Troeger (Hg.). Der Islam als Herausforderung für die christliche Mission: Referate der Jahrestagung des afem – Korntal, 6.-8. Januar 1994. edition afem – mission reports 2. Verlag für Kultur und Wissenschaft: Bonn, 1996. „Der Islam: ‚Unverfälschte Urrelligion der Menschheit‘ oder synkretistische Heilslehre?“. S. 347-359 in: Thomas Schirrmacher (Hg.). Kein anderer Name: Die Einzigartigkeit Jesu Christi und das Gespräch mit nichtchristlichen Religionen. Festschrift zum 70. Geburtstag von Peter Beyerhaus. Verlag für Theologie und Religionswissenschaft: Nürnberg, 1999 „Menschenrechte und Christenverfolgung in der islamischen Welt“. S. 13-16 in: ‚Märtyrer heute‘ – Eine Dokumentation zur weltweiten Diskriminierung und Verfolgung der Christen. Idea-Dokumentation 16/99. Idea: Wetzlar, 1999; ältere Fassung S. 6-8 in: ‚Märtyrer heute‘. Idea-Dokumentation 16/98. Idea: Wetzlar, 1998. „Wenn Muslime Christen werden – Glaubensabfall und Todesstrafe im Islam“. S. 17-21 in: ‚Märtyrer heute‘ – Eine Dokumentation zur weltweiten Diskriminierung und Verfolgung der Christen. Idea-Dokumentation 16/99. Idea: Wetzlar, 1999; ältere Fassung S. 8-12 in: ‚Märtyrer heute‘. Idea-Dokumentation 16/98. Idea: Wetzlar, 1998 „Muslime fordern vielerorts den Gebetsruf über Lautsprecher – Fakten zur Beurteilung“. S. 27-32 in: Christen und Moslems: Was sie verbindet und was sie trennt. idea-Dokumentation 15/97. idea: Wetzlar, 1997 

„Kasbah, Ksar und Stammesfürsten (Marokko)“. Factum 7/8/1999: 44-50 „Die Geschichte von Josef in Bibel und Koran: Ein Vergleich“. Bibel und Gemeinde 89 (1989): 312-318
„Das Studium der Islamwissenschaften an deutschen Universitäten“. Evangelikale Missiologie 14 (1998) 2: 62-64 

„Schiiten im Islam – der Iran unter Khomeini – ein Gottesstaat“. Factum 3+4/1989: 116-122
„Johan Bouman. Glaubenskrise und Glaubensgewißheit im Christentum und im Islam. Band 2: Die Theologie al-Ghazalis und Augustins im Vergleich. (Brunnen: Giessen, 1990)“. Jahrbuch für evangelikale Theologie 5 (1991): 210-212 

„Die Kreuzigung aus islamischer Sicht“. Evangelikale Missiologie 9 (1993) 4: 99-105
„Kreuzigung und Erlösung aus islamischer Sicht“. S. 11-20 in: Die Herausforderung des Islam. Idea-Dokumentation 5/1994. Idea: Wetzlar; Nachdruck in: Factum 10/1994: 12-19 

„Die Unvereinbarkeit von Islam und Christentum“. Fundamentum 4/1994: 25-37
„Der Märtyrertod al-Husains – Die schiitische Auffassung von der Erlösung durch Leiden. Basiswissen Islam 14. Factum 5/1997: 46-49 

„Der Einfluss der europäischen Bibelkritik auf die muslimische Apologetik“. Fundamentum 1/1995: 66-84
„Das Barnabasevangelium – Argument für den islamischen Glauben?“. Factum 1/1995: 25-29 

„Islam: Glaube und Politik – islam: din wa daula“. Anstöße 2/1993: 3-4
„Die Verwendung der historisch-kritischen Bibelexegese in der islamischen Welt“. Bibel und Gemeinde 97 (1997) 2: 131-146 „Was ist islamischer Fundamentalismus?“. S. 187-212 in: Im geistlichen Kampf um die Wahrheit. Festschrift zum 25jährigen Bestehen der Staatsunabhängigen Theologischen Hochschule Basel. Immanuel-Verlag: Riehen (CH), 1995 (Fundamentum 3/1995) Beiträge in Fremdsprachen (in Auswahl) 

„The 19th century izhâr al-haqq‘ polemic as turning-point of Muslim apologetics“ in: Proceedings of the International Symposium on Muslim Perceptions of Other Religions and Cultures throughout History. 15.-21.12.1991. Departement d‘ Histoire et des Science des Religions. Universität Lausanne: Lausanne, 1992 

„The Influence of Higher Bible Criticism on Muslim Apolgetics in the Nineteenth Century“. S. 270-279 in: Jacques Waardenburg. Muslim Perceptions of Other Religions. Oxford University Press: New York/Oxford, 1999 

„Muslim Apologetics and the Agra Debates of 1854: A Nineteenth Century Turning Point“. The Bulletin of the Henry Martyn Institute of Islamic Studies 13 (1994) 1/2 (Jan-Jun): 74-84 (Hyderabad, Indien) 

„The Crucifixion of Jesus in View of Muslim Theology“. Reflection: An International Reformed Review of Missiology 5 (1994/1995): 3/4 (March/May): 23-29 = Chalcedon Report No. 337 (Aug. 1993): 24-28 

„The Fall of Man and Redemption of Mankind – What Does the Qur’an Teach?“. Reflection: An International Reformed Review of Missiology 5 (1994/1995): 3/4 (March/May): 17-22 = Chalcedon Report No. 353 (Dec 1994): 18-21 

„The Influence of German Biblical Criticism on Muslim Apologetics in the Nineteenth Century“. S. 107-133 in: Andrew Sandlin (Hg.). A Comprehensive Faith: An International Festschrift for Rousas John Rushdoony. Friends of Chalcedon: San Jose (CA), 1996 

„Human Rights and the Persecution of Christians in Islam“. Chalcedon Report No. 375 (Oct 1996): 13-15
„The Meaning of Sin in the Koran and the Bible“. Chalcedon Report Nr. 377 (Dec 1996): 25-27 

„The Qur’an and the Bible Compared“. Christianity and Society 7 (1997) 1: 15-17
„La Bible et le Coran Comparés“. La Revue Reformee 48 (1997) 3: 25-30 

„Koran en Bijbel: onverenigbare leerstellingen“. Mekka en Mokun: Evangelie & Moslims Nr. 59 (Nov 1998): 30-31 

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